Sachkundelehrgang „Nagerbekämpfung“ nach GefahrstoffV, Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) und § 4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG) [3-Tage-SKL]
Termine
Teilnahmevoraussetzungen
mindestens drei Monate bestätigte Praxiserfahrung in der Nagetierbekämpfung (Hinweis: Betriebe sichern ab, dass von den Teilnehmern ein ausreichendes Grundverständnis für die Thematik/ Praxiserfahrung vorliegt)
Prüfung/Abschluss
Schriftliche sowie praktische und mündliche Sachkundeprüfung nach Anhang I, Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung zum Erwerb des behördlich anerkannten Zertifikats „Sachkundenachweis „Nagerbekämpfung“ gemäß § 4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG) und Anhang 1, Nummer 4 (Teilsachkunde Nagerbekämpfung) zur Verwendung von Biozidprodukten nach § 15 c Abs. 1 Gefahrstoffverordnung“.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Sachkundeprüfung (weniger als 70 % und mehr als 50 % der Maximalpunktzahl) sehen wir binnen 2 bis 3 Wochen eine mündliche Nachprüfung Online für den (die) Betroffenen vor und teilen dann proaktiv einen konkreten Termin mit. Dauer je Person: ca. 30 Minuten. Die erfolgte Nachprüfung wird mit 195,00 € zzgl. MwSt. je Person berechnet.
Weitere Hinweise
Der Sachkundelehrgang wird jeweils von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, 2 Tage online durchgeführt, die Prüfung erfolgt ausschließlich als Präsenz-Schulung am dritten Tag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr in Wolde.
Bei Teilnahmewunsch füllen Sie bitte das Formular (siehe unten) bis spätestens 15. Mai 2026 aus.
Sollten Sie den Sachkundelehrgangstermin aus etwaigen Gründen nicht wahrnehmen können, so bitten wir um Absage der Teilnahme bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Anderenfalls müssen wir leider eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Person in Rechnung stellen.
Für die spätere Zertifikatserstellung sowie für den Online-Teil sind die im Anmeldeformular vermerkten Informationen – inkl. Privatadresse – zwingend erforderlich.