Newcastle-Krankheit (ND): Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen – Impfpflicht gilt für alle Geflügelhaltungen
Der Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern ruft alle Geflügelhaltenden im Land eindringlich dazu auf, den Impfschutz ihrer Tiere gegen die Newcastle-Krankheit (ND) zu überprüfen und bestehende Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels. Verursacht wird sie durch das Newcastle Disease Virus (NDV). Besonders ungeimpfte Hühner und Puten sind gefährdet – in schweren Fällen kann die Sterblichkeitsrate bis zu 100 Prozent betragen. Neben massiven Tierverlusten drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden für Betriebe. Die Newcastle-Krankheit (ND), auch bekannt als atypische Geflügelpest, ist rund 30 Jahre nach den letzten Fällen, Anfang 2026 wieder in Deutschland aufgetreten. Die Erkrankung äußert sich unter anderem durch Atemnot, Durchfall, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung sowie neurologische Symptome wie Lähmungen oder Gleichgewichtsstörungen. Aufgrund ähnlicher Krankheitsanzeichen wird sie häufig mit der Aviäre Influenza verwechselt. Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sich ND sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften, Schuhwerk oder kontaminierte Kleidung. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein erhebliches Risiko dar.
Impfpflicht gilt für alle Geflügelhaltungen – Impfstatus prüfen
Im Gegensatz zur Aviären Influenza besteht in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Diese gilt für alle Geflügelhaltenden – auch für private und kleinere Hobbyhaltungen. Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Der Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern fordert daher alle Halterinnen und Halter auf: