12-Wochen-Frist für „Eier aus Freilandhaltung“ in M-V läuft in der ersten Februarwoche 2017 aus – Aufstallgebot bleibt bestehen Geschützter Bereich Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte geben Sie Ihr Passwort ein um den Inhalt freizuschalten. Wenn Sie Ihr Passwort nicht zur Hand haben, senden Sie uns eine Nachricht unter: ey@bv-mv.de Absenden admin2020-11-11T16:11:04+01:0031. Januar 2017|Leitfäden & Merkblätter|