Mittwoch, 19.06.2024 von 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Durch das Tierschutzgesetz ist eine betriebliche Eigenkontrolle verpflichtend, in der anhand von tierbezogenen Tierschutzindikatoren sichergestellt wird, dass die Anforderungen des Tierschutzgesetzes (§ 2) erfüllt werden. Durch die regelmäßige und systematische Beurteilung des Zustands der Tiere im Bestand wird das Tierwohl gefördert.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur ONLINE-Weiterbildung im Rahmen des Netzwerkes „fokus tierwohl“.
Die Veranstaltung richtet sich speziell an Tierhalter aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind ebenfalls herzlich Willkommen.
Anlage: Einladung und Anmeldehinweise