Aufstallungsanordnungen für Geflügelhaltungen in MV – allg. Hinweise zur Vermarktung von Eiern
Im Fall einer s. g. Aufstallpflicht ist diese amtlich angeordnete Änderung der Haltung umgehend beim LALLF MV* schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Wir empfehlen Ihnen dieser Anzeige (Anlage) eine Kopie [...]