Geflügelbestände in Mecklenburg-Vorpommern sind auf Grund der sich ausbreiteten Geflügelpest akut gefährdet.

Beachten Sie bitte die Hygieneregeln: Schutzkleidung im Geflügelstall tragen, Desinfektionsmatten verwenden, um Schuhe zu reinigen, und Besuchern den Zutritt zum Stall nicht gestatten! Die Eingänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel gehalten wird (Geflügelhaltungen) sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten). Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Schuhe zu desinfizieren. Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren.

Zusätzlich beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Informationen zur Biosicherheit (Checklisten):

Liegt der Bestand in einem Restriktionsgebiet (zum Beispiel Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet) müssen die von der zuständigen Veterinärbehörde angeordneten Maßnahmen zusätzlich beachtet werden.

Hinweis zu Tierhaltermeldungen beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse von MV:

  • Gemäß der Viehverkehrsverordnung sind grundsätzlich einzuhalten ist die Meldepflicht für den Tierbestand (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben) muss erfüllt sein. Wer dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, hat seine Haltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
  • Tierhalter, die Geflügel, einschließlich gewerbliche Brütereien, in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben eine gesetzliche Meldepflicht an die Tierseuchenkasse von M-V (weitere Informationen hierzu direkt unter: https://tskmv.de/beitrag-meldung/).

Zum aktuellen Geflügelpestgeschehen informieren die jeweiligen Landkreise mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in den „Tierseuchenverfügungen zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest“.