Die Ergebnisse der Studie zum Schmerzempfinden im Hühnerembryo bestätigen, dass bis einschließlich des 12. Bruttages ein Schmerzempfinden ausgeschlossen werden kann. Bundesregierung und Gesetzgeber sind daher gefordert, für eine rasche Gesetzesänderung zu sorgen, um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Diese ist nötig, damit die zwingend notwendigen Investitionen in Selektionsverfahren in den Brütereien auch getätigt werden können. Ergänzend zu einer raschen Rechtsanpassung sind die Forschungsarbeiten zu intensivieren, um belastbare Aussagen zum Schmerzempfinden auch für die Zeit vom 13. bis zum 15. Bruttag zu erhalten. I ZDG I Berlin | 30.03.2023

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