„Wir wollen mehr Tierwohl umsetzen dürfen!“

„Der Gesetzentwurf der Ampel-Parteien zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen greift eindeutig zu kurz“. So fasst der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, den aktuellen Vorschlag zur Anpassung des Baugesetzbuchs zusammen: „Wenn die Bundesregierung das von uns unterstützte Ziel verfolgt, die Nutztierhaltung in Deutschland im Sinne einer artgerechten Tierhaltung umzubauen, dann müssen endlich auch die Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden. Hierzu hat der ZDG in der Vergangenheit wiederholt konkrete Vorschläge gemacht“, führt Ripke weiter aus. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftsgetragene Initiative Tierwohl, die die Weiterentwicklung des Tierwohls in voller Breite vorangetrieben habe.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen von den Erleichterungen bei Umbauten nur Betriebe profitieren, die ihren Stall nach den Anforderungen des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes modernisieren. Dazu müsste mindestens die Anforderung an die Haltungsform „Frischluftstall“ erfüllt werden.

Allerdings: Die Tierhaltungskennzeichnung soll zunächst nur in der Schweinehaltung eingeführt werden – und damit hätte die geplante Änderung des Baugesetzbuchs in diesem Punkt für die Geflügelhaltung keinerlei Nutzen. Ob bzw. bis wann eine Tierhaltungskennzeichnung für Geflügel etabliert wird, ist derzeit offen.

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