Freilandeier aus unserem Land dürften Infolge der fortgesetzten Stallpflicht knapper werden. Nach den EU-Vorgaben zur Eiervermarktung muss die Vermarktung der Eier aus Freilandhaltung für eine Herde nach einer Frist von 16 Wochen ohne Auslauf angepasst werden. Nach Ablauf der Frist müssen die Eier als „Eier aus Bodenhaltung“ deklariert werden.  „Aufgrund der angeordneten Stallpflicht Eier aus Bodenhaltung“ – so oder so ähnlich kann es zukünftig auf Eierverpackungen zu lesen sein. Mit Blick auf die unterschiedlichen Anordnungszeitpunkte der Stallpflicht in den einzelnen Kreisgebieten in Mecklenburg-Vorpommern dürften, im Laufe des Monats März beginnend, mehr Eierverpackungen mit entsprechenden Aufklebern in den Regalen der Einkaufsmärkte zu finden sein.
„Unsere Legehennenhalter hoffen natürlich, dass sie die Hennen schnellstmöglich wieder ins Freie lassen können und dann die Eier wieder mit der bekannten Deklaration 01 für Freiland vermarktet werden können“, so Verbandsvorsitzende Marion Dorn.

Die Stallpflicht ist allerdings der effektivste Schutz vor einem Eintrag des Geflügelpesterregers, der weiterhin in der Wildvogelpopulation zu finden ist. Das zeigen auch die Risikobewertungen der Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts und die anhaltenden Meldungen über Fälle von Geflügelpest in Geflügelhaltungen in Niedersachsen und in unserem Bundesland.

Wichtige Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung finden Sie auch hier auf unserer Verbandsseite.