In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung für die Geflügelbestände durch die hochpathogene Aviäre Influenza und vor dem Hintergrund der jüngsten Geflügelpestausbrüche in Mecklenburg-Vorpommern ist zu erwarten, dass die bestehenden Aufstallungsanordnungen bis auf weiteres aufrechterhalten bleiben.
Im Schreiben vom 01.02.2021 der EU- Kommission an das Bundesministerium wird zum einen insbesondere auf den „zusammenhängenden Zeitraum“ verwiesen. Zur Verdeutlichung wird auf den Geflügelpestausbruch im Frühjahr 2020 und den laufenden Seuchenzug, der im November 2020 begann, verwiesen.

Ein Zeitraum der Aufstallung (Inanspruchnahme der 16-Wochenfrist) im Frühjahr 2020 mindert demnach die 16-Wochenfrist für den laufenden Seuchenzug nicht, weil die Zeiträume nicht zusammenhängen.Zum anderen hat sie ausgeführt, dass eine kurze Aufhebung der Aufstallungspflicht während eines Seuchenzuges nicht dazu führt, dass die Frist erneut zu laufen beginnt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Landwirtschaftsministeriums MV an die Betriebe mit Legehennenhaltung vom 17.02.2021.