Der Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) setzt sich für eine Verschiebung der im Bundesrat anstehenden Beratungen zur Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (kurz: TA Luft) ein. Berlin, 18. Januar 2021

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des ZDG, sieht entscheidende Faktoren für die Nutztierhaltung bislang nicht geklärt:

„Sollte die neue TA Luft in der vom Bundeskabinett am 16. Dezember gebilligten Form zur Anwendung kommen, sind zahlreiche Existenzen unserer heimischen Erzeuger massiv bedroht. Aus diesem Grund unterstreichen wir mit Nachdruck unsere Forderung nach einer faktenbasierte Folgenabschätzung und fordern eine Verschiebung der für 12. Februar angesetzten Beratung zur TA Luft im Bundesrat. Im Vorfeld dieser Beratungen müssen jetzt endlich sämtliche Auflagen der geplanten Novellierung auf den Prüfstand. Wir erwarten von der Politik, dass die TA Luft auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin überprüft wird -insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls.

Es kann nicht sein, dass wir in der vom BMEL eingesetzten Borchert-Kommission konsensfähige höhere Standards für mehr Tierwohl erarbeiten und der dort erreichte Fortschritt durch unverhältnismäßige Auflagen der TA Luft in der zukünftigen praktischen Umsetzung rechtlich unmöglich gemacht wird. Aus diesem Grund muss die TA-Luft unbedingt eine Öffnungsklausel für Stallbaumaßnahmen bekommen, die dem Tierwohl dienen. So macht der Einsatz bestimmter Techniken, wie z.B. der priorisierte Abluftwäscher, in einem Offenstall mit Außenklimakontakt gar keinen Sinn. In der jetzigen Form würde die TA Luft den Tierhaltern jegliche wirtschaftliche Perspektive nehmen, geeignete Maßnahmen für mehr Tierwohl umzusetzen. Die in der Borchert-Kommission diskutierten Formen verbesserter Haltungskriterien müssen zwingend in der Bundesrats-Beratung berücksichtigt werden. Die Politik darf an dieser Stelle nicht widersprüchlich handeln, sondern sollte ein klares Zeichen für eine abgestimmte und faktenbasierte Vorgehensweise im Sinne von Mensch und Tier setzen.

Wir bringen uns dabei gerne in konstruktive und lösungsorientierte Fachgespräche zur klaren Definition einer Öffnungsklausel auf Basis der Haltungskriterien der Borchert-Kommission und der resultierenden staatlichen Pflichtkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln ein. Hier muss gelten: Logik und Sorgfalt vor Eile! Voraussetzung dafür ist eine Verschiebung der anstehenden Beratung im Bundesratsplenum.“

Quelle: Pressemitteilung Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.