Geflügelbestände in Mecklenburg-Vorpommern sind auf Grund der sich ausbreiteten Geflügelpest akut gefährdet, deshalb bittet der Geflügelwirtschaftsverband M-V seine Berufskollegen und auch Hobby- und Kleintierhalter um eine strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Tierbestände

Hinweis zu Tierhaltermeldungen beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse von MV:

  • Gemäß der Viehverkehrsverordnung ist die Meldepflicht für den Tierbestand (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben) grundsätzlich einzuhalten. Wer dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, hat seine Haltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
  • Tierhalter, die Geflügel (einschließlich gewerbliche Brütereien) in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben eine gesetzliche Meldepflicht an die Tierseuchenkasse von MV.

Weitere Informationen hierzu direkt unter: https://tskmv.de/beitrag-meldung/